Muster Handelsvertretervertrag
Zwei ausführliche Muster für einen Handelsvertretervertrag zwischen einem Unternehmer und einem Handelsvertreter im Haupt- und im Nebenberuf.
Auswahl
Allgemeine Informationen zum Handelsverterter:
Ein Handelsvertreter ist ein selbstständiger Unternehmer, der für eine andere Unternehmung Geschäfte vermittelt. Er arbeitet auf fremden Namen und für fremde Rechnung.
Im Gegensatz zum angestellten Reisenden kann der Handelsvertreter auch für mehrere Unternehmen tätig werden, sofern ihm das vertraglich gestattet ist.
Eigenschaften.
Probleme können bei der rechtlichen Abgrenzung und bei der sogennaten Scheinselbständigkeit des Handelsvertreters entstehen. Scheinselbständigkeit wurde bis vor kurzer Zeit vermutet, wenn mindestens drei der folgenden fünf Kriterien erfüllt waren:
- im Wesentlichen und auf Dauer über 80 % wird für einen Auftraggeber gemacht wird
- der Unternehmer keine sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigt
- der Auftraggeber entsprechende Tätigkeiten regelmäßig durch seine Arbeitnehmer verrichten läst
- der Selbständige lässt keine unternehmertypischen Merkmale erkennen läst
- Tätigkeit ihrem Erscheinungsbild nach der Tätigkeit, die vorher für denselben Auftraggeber in einem Beschäftigungsverhältnis ausgeübt wurde entspricht.
Analog kann die selbstständigkeitsvermutung des Gesetzgebers bei Handelsvertretern wie folgt unterstützt werden:
- Der Handelsvertreter beschäftigt im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit regelmäßig Arbeitnehmer (über Geringverdienersatz )
- Der Handelsvertreter macht nicht mehr als 80% des Umsatzes für einen Auftraggeber
- Die Tätigkeit des Handelsvertreters lässt typische Merkmale unternehmerischen Handelns erkennen. Diese sind:
1. keine örtliche Weisungsgebundenheit
2. keine zeitliche Weisungsgebundenheit
3. keine inhaltliche Weisungsgebundenheit
4. keine Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des Auftraggebers
5. keine Arbeit mit Arbeitsmitteln des Auftraggebers
Rechte des Handelsvertreters:
u.a.: Recht auf Provision, Ausgleichsanspruch, Recht auf Benachrichtigung, Recht auf Unterlagen, etc.