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Entgelttarifvertrag Hotel Gaststättengewerbe NRW

Kurzbeschreibung: 11-seitige tarifvertragliche Regelung für das Hotel- und Gaststättengewerbe des Landes Nordrhein-Westfalen. Es finden sich genaue Regelungen zum Gleichbehandlungsgrundsatz und allgemeinen Bewertungsgrundsätzen. Weiterhin finden sich eine komplette Aufstellung der einzelnen Tarifgruppen und deren Vergütungsansprüche, sowohl für Arbeitnehmer, als auch für Auszubildende. Abschließend werden Regelungen sowohl über Wohnungen und Teilnahme der Arbeitnehmer an Mahlzeiten im Betrieb, als auch Schank- und Zapfverlust getroffen.

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